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Zitat

"Das normale Geschäft des Juristen besteht darin, Texte auf andere Texte zu beziehen, und daraus einen neuen Text zu fertigen." (69) " Die [mit der Digitalisierung einhergehende] Verfügbarkeit von Präjudizien und weiteren Textbausteinen hat weitere negative Konsequenzen zu gewärtigen: der aktuell zu entscheidende Fall droht in den Hintergrund zu treten und überstrahlt zu werden von den bereits bekannten entschiedenen und kommentierten Fällen. Damit steigt die Gefahr, dass die Besonderheit des Einzelfalles hinter der leichten Heranziehbarkeit von angeblich bereits Entschiedenem verschwindet." (82)

 

-->  Martin Morlok Intertextualität und Hypertextualität im Recht, in: Zugänge zur Rechtssemantik. Interdisziplinäre Aufsätze im Zeitalter der Mediatisierung, Friedemann Voge (Hrsg.) De Gruyter 2015, 69 - 90.

Ralph Christensen

1.  Wir machen kaum Fehler beim Schließen, viele beim Urteilen. Diesen Satz kann man auch den Juristen ins Stammbuch schreiben. Logische Fehler in Urteilsbegründungen sind extrem selten. Es gibt aber doch falsche Urteile. Diese sind nicht logisch, sondern argu­men­tativ falsch. --> mehr


Kommentare

[Datum]

Die Als-Ob Beleidigung: Der Fall Böhmermann  - Jens Fischer

 

...Er weiß, dass sein Auditorium weiß, dass er nicht beabsichtigt, Erdogan der Sodomie zu bezichtigen, und dass das Auditorium um dieses Wissen von ihm weiß. Man ist sich irgendwie einig, wer was will - oder jedenfalls nicht will. Die in Reimform geschilderten Seins- bzw. Handlungsweisen sollen allenfalls die Abneigungen des Autors vertreten. ... --> mehr

 

 


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